opencaselaw.ch

Nr. 50/2013/27

Art. 261 bis Abs. 4 StGB.

Schaffhausen · 2016-01-19 · Deutsch SH
Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Rassendiskriminierung; Ausdrücke wie "Jugofutz", "Jugohure" und "Jugoschlampe" erfüllen den Tat- bestand der Rassendiskriminierung nicht (E. 4.1). Ob vorliegend eine gesellige Runde im Restaurant das Tatbestandsmerkmal der Öffentlichkeit erfüllen würde, wurde nicht abschliessend beurteilt (E. 4.2).